Rechtsanwältin Christina Hellenkamp-Kruse Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt auf dem Erb- und Familienrecht sowie dem Sozialrecht. geboren 1972 Erstzulassung als Rechtsanwalt am Amtsgericht Gotha und am Landgericht Erfurt im Jahre 1999 2004 Zulassung beim Thüringer Oberlandesgericht Rechtsgebiete: Familienrecht Erbrecht Gesellschaftsrecht Insolvenzrecht Vertragsrecht Zivilrecht