Die Strafverteidigung endet nicht mit Rechtskraft des Urteils. Die Begleitung des inhaftierten Mandanten im Rahmen der Strafvollstreckung und des Strafvollzuges stellt eine der ureigensten Aufgaben eines Strafverteidigers dar und stellt den Verteidiger, aber auch den Mandanten vor eine Vielzahl von tatsächlichen und rechtlichen Herausforderungen. Auf der einen Seite steht im Mittelpunkt die Betreuung und Unterstützung des inhaftierten Mandanten und seiner Familie, insbesondere dann wenn sich der Inhaftierte zum ersten Mal in Haft befindet.
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