Ordnungswidrigkeiten

„Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt“ (§ 1 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz – OWiG). Anders als bei Straftaten sieht es der Gesetzgeber als ausreichend an, bei bestimmten Rechtsverstößen nicht mit dem Mittel Strafe zu reagieren, sondern mit Bußgeldern. Das sind zum einen Fälle des Ungehorsams gegenüber Verwaltungsvorschriften (z. B. Meldepflichten), aber auch Tatbestände, die individuelle Rechtsgüter gefährden oder beeinträchtigen.

 

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Holger Kruse

Holger Kruse
Rechtsanwalt