Das Gesellschaftsrecht ist erstreckt sich auf die Gesellschaftsformen
- GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- PartG Partnerschaft
- OHG offene Handelsgesellschaft
- Partenreederei
- EWIV Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung
- KG Kommanditgesellschaft
- Stille Gesellschaft
Bei diesen Gesellschaften handelt es sich um Personengesellschaften.
Davon zu unterscheiden sind die Kapitalgesellschaften. Hierbei handelt es sich um juristische Personen folgender Gesellschaftsformen:
- GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- AG Aktiengesellschaft
- KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien
- SE Europäische Aktiengesellschaft
- eG eingetragene Genossenschaft
Darüber hinaus existieren Mischformen, die aus Kaptial- und Personengesellschaften zusammengesetzt sind.
- GmbH & Co.
- GmbH & Co. KG
- GmbH & Co. KGaA
- GmbH & Co. OHG
Nach der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung ist es anerkannt, dass in der EU gegründete Gesellschaften aufgrund der europarechtlichen Niederlassungsfreiheit in anderen EU-Mitgliedstaaten erlaubt werden müssen, wenn diese Gesellschaften ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in ein anderes EU-Land verlegen.
Ihr Ansprechpartner:
Christina Hellenkamp-Kruse |