Das Privatrecht ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen von rechtlich (nicht: wirtschaftlich) gleichgestellten Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) untereinander regelt. Das Zivilrecht oder bürgerliche Recht ist genau genommen ein Teil des Privatrechts, obwohl die Begriffe oft synonym verwendet werden.
Eines der wichtigsten privatrechtlichen Gestaltungsmittel ist der privatrechtliche Vertrag. Das Privatrecht gliedert sich in das Zivilrecht (oder bürgerliche Recht) und in das sonstige Privatrecht. Im Zivilrecht als dem allgemeinen Privatrecht sind die grundlegenden Regeln über die Personen, die Sachen und die Schuldverhältnisse festgelegt. Das sonstige Privatrecht, das gelegentlich mit Sonderprivatrecht und Wirtschaftsprivatrecht zusammengefasst wird, ist besonders im Handelsrecht, im Arbeitsrecht, im Mietrecht und anderen – sehr detaillierten – Rechtsgebieten ausführlich geregelt.
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